Aktuelle Mitteilungen
20.09.2023
Kammerversammlung 2023
Die ordentliche Kammerversammlung des Jahres 2023 findet
am Mittwoch, den 20.09.2023 um 15:00 Uhr
in Rottweil statt.
Die Einladung wurde den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Tübingen am 14.08.2023 versendet. Für die bessere Organisation der Veranstaltung wird um eine Anmeldung bis zum 08.09.2023 gebeten. Das Anmeldeformular finden Sie auf der letzten Seite des KammerReports Heft 46, August 2023, welcher den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Tübingen am 17.08.2023 versendet wurde.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Tübingen freut sich über Ihre Teilnahme an der diesjährigen Kammerversammlung.
17.04.2023
Wahl zur 8. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer: Wahlergebnis
Von 10.01.-14.04.2023 fand die Wahl zur 8. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Der Wahlausschuss gibt gem. § 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Tübingen das Wahlergebnis wie folgt bekannt:
Wahlergebnis 8. BRAK-Satzungsversammlung04.04.2023
Sperrung von beA-Karten der alten Generation zum 03.04.2023
Am 03.04.2023 hat die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer alle noch gültigen beA-Karten der alten Generation (Kartennummer beginnend mit „2“) gesperrt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre neuen beA-Karten noch nicht im System hinterlegt haben und auch keine anderen Zugangsmittel für Vertretungen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiviert haben, können nun ohne Entkopplung und Neuregistrierung nicht mehr auf ihr Postfach zugreifen.
Um die Entkopplung der Postfächer zu erleichtern und das Supportaufkommen möglichst niedrig zu halten, wurden derjenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch keine neue beA-Karte oder andere Zugangsmittel in ihrem Postfach hinterlegt hatten, per beA-Nachricht am 23.03.2023 darüber informiert, dass Wesroc nach Sperrung der beA-Karten der alten Generation am 03.04.2023 die Postfächer, auf die nach der Sperrung nicht mehr zugegriffen werden kann, in einem automatisierten Verfahren zurücksetzen werde. Alle betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben eine E-Mail an die im Postfach hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten, in der sie darauf hingewiesen werden, dass nunmehr eine Neuregistrierung ihres Postfachs mit der neuen beA-Karte erforderlich ist. Hinweise auf Schritt-für-Schritt-Anleitungen und das Video-Tutorial zur Registrierung sind ebenfalls mit dieser E-Mail versandt worden.
Die Anleitung für die Neuregistrierung an dem zurückgesetzten beA-Postfach findet sich hier.
Sollten die betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die neue beA-Karte und/oder den dazugehörigen neuen PIN-Brief noch nicht erhalten haben, werden sie darum gebeten, sich direkt an den beA-Karten-Support der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter folgendem Link zu wenden.
21.12.2022
Die neue Homepage der Rechtsanwaltskammer Tübingen ist da!
Nach Monaten Vorbereitungen dürfen wir Ihnen nun unsere neue Homepage vorstellen! In neuem Design, anwenderfreundlich und barrierefrei! In den nächsten Wochen werden allerdings einzelne Webseiten angepasst bzw. korrigiert sowie es werden auch ausfüllbare und barrierefreie Formulare hochgeladen.
Sollten Sie einen Fehler finden oder Anmerkungen bzw. Verbesserungsvorschläge haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@rak-tuebingen.de oder verwenden Sie das hiesige Kontaktformular.
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