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17.12.2024

Achtung! bea-Kommunikation mit Finanzämtern unzulässig!!!


Am 05.12.2024 wurde das Jahressteuergesetz 2024 vom 02.12.2024 verkündet.

Es enthält unter anderem die von der Anwaltschaft massiv kritisierte Ergänzung des § 87a Abs. 1 AO um folgenden Satz 2:

„Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet; dies gilt nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie in den Fällen, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach gesetzlich vorgeschrieben ist.“

Mit dem Verfahren ELSTER steht für die Übermittlung elektronischer Dokumente ein Verfahren zur Verfügung, das den Anforderungen des § 87a Abs. 1 Satz 2 AO n.F. entspricht. Die Neuregelung führt daher dazu, dass der Kommunikationsweg über die EGVP-Infrastruktur, also vom beA der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts in das beBPo des Finanzamts, keine formwirksame Einreichung darstellt.

Die BRAK hatte über alle zur Verfügung stehenden Kanäle versucht, die Ergänzung des § 87a Abs. 1 AO zu verhindern, was – wie berichtet – leider nicht gelungen ist. Wir möchten Sie daher zur Vermeidung von Haftungsfällen auf die Neuregelung aufmerksam machen. Die beA-Startseite enthält in der Kopfzeile ebenfalls einen Hinweis auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO n.F..

23.11.2024

Landesausbilderpreis 2025 – Bewerbungsverfahren gestartet

Landesausbilderpreis Baden-Württemberg: bis 31. Januar 2025 bewerben!

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus startet das Bewerbungsverfahren für den „Landesausbilderpreis“. Ab sofort können sich Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätten bis zum 31. Januar 2025 bewerben. Eigenbewerbungen sind ebenso möglich wie Nominierungen durch Betriebe, Auszubildende, Eltern oder Berufsschullehrkräfte. Nach einer Nominierung muss die nominierte Person eine vollständige Bewerbung abgeben. Auch Bewerbungen von Ausbildungsteams sind zulässig.

Der Landesausbilderpreis Baden-Württemberg würdigt herausragende Leistungen von Ausbilderinnen und Ausbildern in der beruflichen Ausbildung, die sich mit ihrem Engagement in der beruflichen Bildung besonders hervorgetan haben. Der Preis wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit unserem Landesverband der Freien Berufe (LFB), dem Baden-Württembergischen Handwerkstag (Handwerk BW) sowie dem Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) vergeben. Gemeinsam suchen wir nach Vorbildern, die in der beruflichen Ausbildung innovative Methoden einsetzen, junge Menschen besonders fördern und so zur Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg beitragen.

Bewerben können sich:

  • Ausbilderin oder Ausbilder in Betrieben oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätten nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) oder HWO (Handwerksordnung) – und damit auch Freiberuflerinnen und Freiberufler,
  • Ausbildungsteams aus beiden Bereichen,
  • mit Sitz in Baden-Württemberg.

Eigenbewerbungen sind möglich und erwünscht. Nominierungen können auch durch Betriebe, Auszubildende, Eltern, Berufsschullehrkräfte oder Mitarbeitende überbetrieblicher Bildungsstätten eingereicht werden. Nach einer Nominierung muss die nominierte Person eine vollständige Bewerbung abgeben.

Die Bewerbung (und Nominierung) erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal https://landesausbilderpreis.gut-ausgebildet.de Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2025.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen des Kongresses der Initiative Ausbildungsbotschafter am 19. Mai 2025 in Stuttgart durch Frau Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ausgezeichnet. Es werden bis zu 12 Auszeichnungen vergeben (davon bis zu vier für die Freien Berufe), die jeweils mit einem Preisgeld von 2.000 Euro verbunden sind.

Ergänzend werden zwei 30-minütige virtuelle Infoveranstaltungen angeboten, in denen alle Interessierten mehr über den Landesausbilderpreis erfahren und ihre Fragen stellen können. Die Termine sind:

  • 28. November 2024 um 9:00 Uhr
  • 29. November 2024 um 16:00 Uhr

Anmeldungen erfolgen ebenfalls über die Website des Preises.

Der Landesausbilderpreis Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, die Freien Berufe reichweitenstark in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik als attraktiven Ausbildungsbereich zu präsentieren.

04.11.2024

Forschungsvorhaben zur außergerichtlichen Streitbeilegung Institut für Freie Berufe

Aktuell führt das Institut für Freie Berufe (IFB) eine Studie zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung durch. Hierbei möchten wir mehr über die Meinung von Anwältinnen und Anwälten zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung sowie deren Nutzung im Kanzleialltag und die Beweggründe dahinter erfahren.

Hierzu ist aktuell eine Onlinebefragung geschaltet, die etwa 15 Minuten in Anspruch nimmt.

Da wir nur valide Erkenntnisse gewinnen können, wenn genügend Berufsträgerinnen und Berufsträger an der Befragung teilnehmen, hoffe ich sehr auf Ihre Unterstützung! Bitte teilen Sie den untenstehenden Zugangslink über Ihre Netzwerke, z.B. über den Newsletter, das beA oder auch auf Ihrer Homepage und den Social-Media-Kanälen. Jegliche Art der Verbreitung unterstützt die Arbeit des IFB und somit die Forschung zur Anwaltschaft.

Link zur Befragung: www.t1p.de/gandalf-adr

Laufzeit: bis Ende des Jahres

Die Daten werden natürlich anonym und nach aktuellen wissenschaftlichen und datenschutzrechtlichen Standards erhoben und verarbeitet. Auftraggeber ist die Deutsche Stiftung Mediation, die im Rahmen des Wissenschaftsprojekt ‚GANDALF‘ unterschiedliche Forschungsvorhaben zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung, Mediation usw. unterstützt.

Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung! Sollten Sie weitere Fragen zum Projekt oder der Befragung haben, wenden Sie sich gerne an mich.
Mit freundlichen Grüßen
 Nicole Genitheim
– Leitung Forschungsbereich Freie Berufe –

Marienstraße 2 • 90402 Nürnberg, Institut für Freie Berufe,  (0911) 23565 – 24
nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de
www.ifb.uni-erlangen.de

03.09.2024

Weitere Digitalisierung der Justiz

Wie künftig Medienbrüche vermieden werden sollen und was sich sonst im elektronischen Rechtsverkehr ändert

Beitrag der Rechtsanwältinnen Julia von Seltmann und Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin

Den Artikel hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:

Weitere Digitalisierung der Justiz – Artikel

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