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Anzeige zum neuen Commercial Court des Ministerium der Justiz und für Migration

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11.06.2025

Das 70. Internationale Bodensee- Juristentreffen

Am Samstag, 20. September 2025, findet das 70. Internationale Bodensee-Juristenreffen im Würth Haus in CH-Rorschach statt.

Für mehr Informationen klicken Sie hier.

10.06.2025

Europäischer Tag der Justiz am 30. Oktober 2025 in Mainz

Verfahren mit Auslandsbezügen innerhalb der Europäischen Union nehmen kontinuierlich zu. Dies erfordert eine funktionierende justizielle Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und eine sichere Anwendung der europäischen Rechtsgrundlagen. Ziel des vom Europarat und der Europäischen Kommission ins Leben gerufenen Europäischen Tags der Justiz ist es, Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten der europäischen justiziellen Zusammenarbeit zu informieren und die Umsetzung der europäischen Regelungen in der Praxis zu fördern.

Diskutieren Sie mit Expertinnen und Experten aus Deutschland und aus dem diesjährigen Partnerstaat Frankreich in Workshops über verschiedene Aspekte der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit:

Workshop 1: Grenzüberschreitende Zivilverfahren effektiv führen – Tipps und Tricks bei der Zustellung und Beweisaufnahme in der EU (Stefan Schlauß, Abteilungsleiter im Bundesamt für Justiz)

Workshop 2: Ausgewählte Probleme der Europäischen Erbrechtsverordnung und der Europäischen Güterrechtsverordnungen (Prof. Dr. Christopher Keim, Notar in Ingelheim am Rhein; Dr. Wolfgang Reetz, Notar in Köln)

Nutzen Sie dabei die Möglichkeit, sich aus erster Hand über die Neuerungen in der europäischen justiziellen Zusammenarbeit zu informieren und Erfahrungen mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen.Beitrag der Rechtsanwältinnen Julia von Seltmann und Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin

Für mehr Informationen klicken Sie hier.

17.12.2024

Achtung! bea-Kommunikation mit Finanzämtern unzulässig!!!


Am 05.12.2024 wurde das Jahressteuergesetz 2024 vom 02.12.2024 verkündet.

Es enthält unter anderem die von der Anwaltschaft massiv kritisierte Ergänzung des § 87a Abs. 1 AO um folgenden Satz 2:

„Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet; dies gilt nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie in den Fällen, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach gesetzlich vorgeschrieben ist.“

Mit dem Verfahren ELSTER steht für die Übermittlung elektronischer Dokumente ein Verfahren zur Verfügung, das den Anforderungen des § 87a Abs. 1 Satz 2 AO n.F. entspricht. Die Neuregelung führt daher dazu, dass der Kommunikationsweg über die EGVP-Infrastruktur, also vom beA der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts in das beBPo des Finanzamts, keine formwirksame Einreichung darstellt.

Die BRAK hatte über alle zur Verfügung stehenden Kanäle versucht, die Ergänzung des § 87a Abs. 1 AO zu verhindern, was – wie berichtet – leider nicht gelungen ist. Wir möchten Sie daher zur Vermeidung von Haftungsfällen auf die Neuregelung aufmerksam machen. Die beA-Startseite enthält in der Kopfzeile ebenfalls einen Hinweis auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO n.F..

03.09.2024

Weitere Digitalisierung der Justiz

Wie künftig Medienbrüche vermieden werden sollen und was sich sonst im elektronischen Rechtsverkehr ändert

Beitrag der Rechtsanwältinnen Julia von Seltmann und Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin

Den Artikel hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:

Weitere Digitalisierung der Justiz – Artikel

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