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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Rechtsanwaltskammer Tübingen ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Abs. 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Seiten der Domain www.raktuebingen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Rechtsanwaltskammer Tübingen setzt sich dafür ein, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Die Webseiten sind teilweise in Einklang mit § 10 Ab. 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vereinbar.

Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstraße 30
72072 Tübingen
Tel.: 07071 / 99010-30
Fax.: 07071 / 99010-510
E-Mail: info(at)rak-tuebingen.de

2. Nicht-barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

  • PDF-, Word-, Excel- oder Powerpoint-Dokumente sind derzeit nicht in barrierefreier Version verfügbar. Grund hierfür ist der unverhältnismäßig hohe Aufwand, die Vielzahl der Dateien nachträglich zu bearbeiten.
  • Es können teilweise Fehler in der Seitenstruktur und Überschriftenhierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
  • Bei Bedienelementen fehlen teilweise beschreibende Elemente.
  • Formulare sind nur teilweise barrierefrei. 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.12.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.09.2023 überprüft. 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wir möchten die Zugänglichkeit unserer Webseiten für Menschen mit Behinderung kontinuierlich verbessern. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, indem Sie Barrieren auf unseren Webseiten melden. Wenden Sie sich bitte per E-Mail an info(at)rak-tuebingen.de mit Nennung des Problems sowie einem Link zur betroffenen Seite. Alternativ können Sie uns unter der Telefonnummer 07071 9901030 kontaktieren.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Abs. 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die E-Mail-Adresse info(at)rak-tuebingen.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls Sie seitens der Rechtsanwaltskammer Tübingen nicht innerhalb der in § 8 S. 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten oder unsere Antwort nicht zufriedenstellend sein sollte, können Sie sich an die Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg im Rahmen der in § 14 Abs. 2 L-BGG und § 15 Abs. 3 S. 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 L-BGG wird hingewiesen.