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Rechtsstellung und Aufgaben

Die Rechtsanwaltskammer Tübingen ist eine von vier Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg. Neben der Rechtsanwaltskammer Tübingen bestehen noch die Kammerbezirke FreiburgKarlsruhe und Stuttgart.  

Der Bezirk der Rechtsanwaltskammer Tübingen umfasst die Landgerichtsbezirke HechingenRavensburgRottweil und Tübingen.

Die Rechtsanwaltskammer Tübingen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und das Selbstverwaltungsorgan aller in ihrem Kammerbezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es besteht Pflichtmitgliedschaft.

Organe der Rechtsanwaltskammer sind der Vorstand (§§ 63 ff. BRAO), das Präsidium (§§ 78 ff. BRAO) und die Versammlung der Kammer (§§ 85 ff. BRAO). Diese wird durch den Präsidenten einberufen. Entsprechend ihrer Geschäftsordnung findet mindestens einmal im Geschäftsjahr eine Kammerversammlung statt. Sie hat Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind, zu erörtern. Insbesondere obliegen der Kammerversammlung die Festlegung der Beiträge, Umlagen und Verwaltungsgebühren, die Schaffung etwaiger Fürsorgeeinrichtungen und die Aufstellung von Richtlinien. Die Kammerversammlung beschließt die Abrechnung des Vorstandes über die Einnahmen und Ausgaben, prüft die Verwaltung des Vermögens und beschließt über die Entlastung des Vorstandes. Der Vorstand wird von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Tübingen für jeweils vier Jahre gewählt.

Der Vorstand hat die Aufgabe, die Belange der Kammer zu wahren und zu fördern. Insbesondere obliegen dem Vorstand als Ausführungsorgan der Kammer die Beratung und Belehrung der Mitglieder in Fragen der Berufspflichten, die Vermittlung bei Streitigkeiten unter den Kammermitgliedern oder zwischen Kammermitgliedern und ihren Auftraggebern. Für letztgenannte Fälle hat sich die Kammer eine Schlichtungsordnung gegeben, nach der sie auf Antrag ein kostenloses Schlichtungsverfahren einleitet und in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet, der nur dann verbindlich ist, wenn er von beiden Seiten angenommen wird.

Der Vorstand ist ferner zuständig für die Genehmigung von Fachanwaltsbezeichnungen und die Überwachung der den Kammermitgliedern obliegenden Berufspflichten. Er wirkt mit bei der Erteilung oder Entziehung der Zulassung. Der Vorstand behandelt Beschwerden über Kammermitglieder und hat gegebenenfalls das Recht, berufsrechtliche Verstöße zu rügen oder das Verfahren an den Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Stuttgart abzugeben.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Tübingen hat zur Bearbeitung dieser umfangreichen Aufgaben drei Abteilungen gebildet. Eine Abteilung ist zuständig für Zulassungsfragen und für die Erstattung von Gutachten, eine andere Abteilung bearbeitet Beschwerden und Anfragen, eine weitere Abteilung ist für die Geldwäscheaufsicht zuständig. Im Falle von Schlichtungsverfahren bestimmt das Präsidium den jeweiligen Schlichter. Das nähere regelt die Schlichtungsordnung der Rechtsanwaltskammer Tübingen.

Der Vorstand ist auch zuständig für die Juristenausbildung in Anwaltskanzleien und die Überwachung der betrieblichen Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten. Er bestellt die Prüfungsausschüsse für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und für die Prüfungen zur geprüften Rechtsfachwirtin bzw. dem geprüften Rechtsfachwirt.

Vertreten wird die Rechtsanwaltskammer durch ihren Präsidenten. Dieser bildet zusammen mit den Vizepräsidenten, dem Schriftführer und dem Schatzmeister das Präsidium. Die Präsidiumsmitglieder werden vom Vorstand für jeweils zwei Jahre gewählt.

Alle Mitglieder des Vorstandes und des Präsidiums sind ehrenamtlich tätig.

Die Rechtsanwaltskammer Tübingen unterhält zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben eine Geschäftsstelle, die von dem Geschäftsführer geleitet wird, dem derzeit vier Mitarbeiterinnen zuarbeiten. Ihnen obliegt die Abwicklung des laufenden Betriebes, zu dem auch die Unterhaltung des von der Kammer eingerichteten Anwaltssuchdienstes gehört.

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