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Fortbildungen

Gemeinsame Tagungen des Ministeriums der Justiz und für Migration und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zum Thema: „Elternkonsens – Interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes“ am 25. September in der Evangelischen Akademie Bad Boll am 26. September 2025 in der Justizakademie in Schwetzingen.

das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg bieten auch dieses Jahr zwei interdisziplinäre –inhaltsgleiche – Tagungen zum Thema „Elternkonsens“ an. Eine Veranstaltung findet am 25. September 2025 in Bad Boll und die weitere Veranstaltung am 26. September 2025 in Schwetzingen statt.
Der Streit um das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder steht häufig im Zentrum der Auseinandersetzung bei Trennung und Scheidung. Die betroffenen Kinder sind doppelt belastet: Sie leiden nicht nur unter der Trennung ihrer Eltern, sondern auch unter einem langwierigen und konfliktreichen Gerichtsverfahren.
In vielen Familiengerichtsbezirken im Land arbeiten die am Sorge- und Umgangsrechtsstreit beteiligten Professionen nach der Verfahrenspraxis Elternkonsens. Durch die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen soll eine Kooperation der Eltern im Interesse des Kindeswohls erreicht werden. Die Eltern sollen gemeinsam und eigenständig die elterliche Verantwortung für ihre Kinder wahrnehmen und mit Hilfe der beteiligten Berufsträger eine einvernehmliche und tragfähige Lösung finden. Die Grundsätze des Elternkonsens-Verfahrens sind auf http://www.elternkonsens.de näher dargestellt.
Um die beteiligten Berufsgruppen über diese Schlichtungspraxis zu informieren und den Kontakt zwischen ihnen zu fördern, bieten das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg seit 2005 interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht, Familienrichterinnen und -richter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern und Beratungsstellen und Sachverständige an.
Die Veranstaltung richtet sich dabei sowohl an Rechtsanwältinnen und -anwälte, die bereits mit der Verfahrenspraxis Elternkonsens vertraut sind, als auch an solche, die sich hierüber erstmals informieren möchten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in der Tagungsstätte kostenlos verpflegt. Reisekosten können leider nicht erstattet werden. Weitere Tagungskosten entstehen nicht. Interessentinnen bzw. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 25. Juli 2025 per EMail an fortbildung@jum.bwl.de unter Verwendung des Anmeldeformulars (im Word-Format) zu melden. Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Teilnehmerauswahl durch das Ministerium der Justiz und für Migration erfolgen. Verbindlich wird die Anmeldung daher erst mit dem Erhalt eines Einladungsschreibens.

Für mehr Informationen klicken Sie hier.

Anmeldeformular Bad Boll

Anmeldeformular Schwetzingen

Fortbildungsveranstaltungen in Kooperation mit dem DAI

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Tübingen bietet als Ergänzung der Fortbildungsangebote etwa der Anwaltsvereine oder anderer Anbieter mehrere Fortbildungsveranstaltungen an. Sie werden in bewährter Kooperation mit dem (als gemeinnützig anerkannten) Deutschen Anwaltsinstitut e.V. durchgeführt.

Die Veranstaltungen richten sich nicht nur an Fachanwältinnen und Fachanwälte, sondern an alle interessierten Kolleginnen und Kollegen. Mitglieder der RAK Tübingen zahlen einen ermäßigten Kostenbeitrag. Darüber hinaus richtet sich das Fortbildungsangebot des DAI auch an Rechtsfachwirtinnen/Rechtsfachwirte und Rechtsanwaltsfachangestellte.

Es werden Teilnahmebescheinigung über die absolvierten Netto-Zeitstunden ausgestellt, die im jeweiligen Fachgebiet als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO (ggf. i. V. m. § 4 Abs. 2 FAO) oder für das Fortbildungszertifikat der BRAK genutzt werden können.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Tübingen würde sich sehr freuen, wenn sein Fortbildungsangebot eine breite Aufnahme fände. In dem Bemühen um stetige Verbesserung ist er für Anregungen jedweder Art offen und dankbar.

Fortbildungsveranstaltungen 2025 der RAK Tübingen in Zusammenarbeit mit dem DAI

In der nachstehend verlinkten PDF-Datei finden Sie die Übersicht zu den Fortbildungsveranstaltungen des DAI im Jahr 2025.

Sollten Sie sich online anmelden wollen, klicken Sie bitte hier, um zur Veranstaltungsübersicht und den für die Mitglieder der RAK Tübingen ermäßigten Beiträgen zu gelangen.

Übersicht über die Veranstaltungen im Jahr 2025:

DAI-Modul zum anwaltlichen Berufsrecht

In vielen Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg, steht für die Referendarinnen und Referendare ein elektronisches Lernprogramm – das sog. ELAN-Ref – zur Verfügung. Für dieses Lernprogramm hat das Deutsche Anwaltsinstitut in Kooperation mit dem Ausschuss Juristenausbildung der BRAK Module für das anwaltliche Berufsrecht, Gebührenrecht und für die Anwaltshaftung entwickelt.

Diese Module sind nicht nur für Referendare sondern auch für interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gedacht, die ihre Kenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten auffrischen oder vertiefen wollen. Das Angebot des DAI ist kostenfrei. Zur Nutzung ist eine kurze Anmeldung im eLearning-Center erforderlich.

Zum Angebot des DAI gelangen Sie hier.