Beschwerden
Beschwerden über einen Anwalt
Führen Gespräche mit Ihrer Rechtsanwältin bzw. Ihrem Rechtsanwalt nicht zum Erfolg und sind Sie der Ansicht, dass Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt anwaltliche Berufspflichten verletzt hat, können Sie kostenfrei schriftliche Beschwerde bei der
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstraße 30
72072 Tübingen
einreichen.
Wichtig: Beschwerden, die per E-Mail eingehen kann die Rechtsanwaltskammer Tübingen nicht akzeptieren.
In dem Beschwerdeanschreiben sollte mitgeteilt werden, was passiert ist und aus welchem Grund Sie der Auffassung sind, dass Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt gegen die anwaltliche Berufspflicht verstoßen hat. Die Berufspflichten eines Rechtsanwalts sind in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) und in der BORA (Berufsordnung) geregelt.
Die Beschwerde muss den detaillierten Sachverhalt, den Namen und die Anschrift der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts sowie die Anschrift des Beschwerdeführers enthalten.
Ihre Beschwerde wird von der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer Tübingen sorgfältig überprüft. Erscheint eine Verletzung von Berufspflichten möglich, erhält die betroffene Rechtsanwältin bzw. der betroffene Rechtsanwalt eine Kopie der Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme. Kann der Vorwurf nicht entkräftet werden, wird die Beschwerde der Beschwerdeabteilung des Vorstandes vorgelegt. Diese entscheidet dann über die von Ihnen eingereichte Beschwerde.
Im Rahmen eines berufsrechtlichen Verfahrens kann die Rechtsanwaltskammer nicht die Qualität der Leistung Ihrer Rechtsanwältin bzw. Ihres Rechtsanwalts überprüfen. Wenn Sie z. B. der Ansicht sind, dass Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt einen Fehler gemacht hat oder Sie falsch beraten hat, besteht jedoch die Möglichkeit ein kostenloses Schlichtungsverfahren durchzuführen.
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