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Rechtsfachwirte

Weiterbildung zum/zur Rechtsfachwirt/in

Die Volkshochschule Reutlingen bietet in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Tübingen die Möglichkeit, einen Fachlehrgang zu besuchen, der auf die Prüfung zur geprüften Rechtsfachwirtin / zum geprüften Rechtsfachwirt vorbereitet. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Das nächste Lehrgangsjahr beginnt im April 2023. Am 27.02.2023 ab 17 Uhr bietet die Volkshochschule Reutlingen einen Informationstermin an. Mehr Informationen zum Lehrgang finden Sie im Flyer.

Begabtenförderung

Förderung einer Aufstiegsfortbildung – zum Beispiel geprüfte/r Rechtsfachwirt/-in

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (kurz SBB) arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Sie führt das Weiterbildungsstipendium der Bundesregierung durch. Das BMBF stellt die Mittel dafür bereit. Aus den Fördermitteln können Stipendiatinnen und Stipendiaten des Programms bis zu 6.000 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen erhalten. Die Förderung läuft über maximal drei Jahre. Die Bewerbung erfolgt an die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer.

Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen, sollen durch anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen besonders gefördert werden.

Das Stipendium fördert Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden. Voraussetzung für die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ist ein aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden.

Bei Arbeitslosigkeit kann eine Aufnahme in die Begabtenförderung vorgenommen werden, wenn die Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.

In die Begabtenförderung kann als Stipendiatin/Stipendiat einmal aufgenommen werden, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen besonders erfolgreich abgeschlossen hat.

Die Qualifizierung wird nachgewiesen

  • durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als ”gut” (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  • oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule. 

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die verfügbaren Fördermittel, kann die zuständige Stelle höhere Anforderungen zugrunde legen.

Bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung soll die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen. Mögliche Ausnahmefälle sind u. a.:

  • Grundwehrdienst oder Zivildienst
  • Freiwilligendienste
  • Mutterschutz- und Elternzeit

Achtung: Wenn die Stipendiatin/der Stipendiat bereits 28 Jahre oder älter ist, kann sie/er ausnahmslos nicht mehr aufgenommen werden.

Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zur Förderfähigkeit erteilt die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Tübingen, Frau Evi Wälder.

Wichtig: Der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung muss vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme gestellt werden!

Kontakt

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