Anzeige zum neuen Commercial Court des Ministerium der Justiz und für Migration
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17.09.2025
Einladung zum Europäischen Tag der Justiz 2025
📅 30. Oktober 2025
📍 Landgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz
🕑 ab 14:00 Uhr
Das Bundesamt für Justiz, das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz sowie das Landgericht Mainz laden Sie herzlich zur Fachveranstaltung mit anschließendem Festakt ein.
Der Europäische Tag der Justiz – eine Initiative von Europarat und Europäischer Kommission – fördert den fachlichen Austausch und die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Justiz.
Fachveranstaltung & Workshops
Sie können zwischen zwei spannenden Workshops wählen:
- Grenzüberschreitende Zivilverfahren effektiv führen – Zustellung & Beweisaufnahme in der EU
- Europäisches Familien- und Erbrecht – ausgewählte Probleme der Erbrechts- und Güterrechtsverordnungen
Teilnahmebescheinigungen sind grundsätzlich als Nachweis für die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO geeignet.
👉 Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung bis 17. Oktober 2025 unter:
🔗 www.etj2025.rlp.de
Im Anschluss an die Fachtagung sind Sie herzlich zum Festakt im Kurfürstlichen Schloss Mainz eingeladen.
Die Organisatoren freuen sich, Sie in Mainz begrüßen zu dürfen!
15.09.2025
Webinar Gen Z und Alpha gezielt ansprechen und verstehen! – Azubis gewinnen!
Wie ticken junge Menschen heute?
Und was bedeutet das für die Ansprache von Auszubildenden?
Die Generationen Z und Alpha bringen neue Werte, Erwartungen und Kommunikationsgewohnheiten mit.
Wer heute erfolgreich ausbilden will, muss verstehen, was diese jungen Menschen bewegt – und wie man sie am besten erreicht.
Webinar: Azubimarketing neu denken
In Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) am Institut der deutschen Wirtschaft Köln lädt der Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg (LFB) zu einer digitalen Informationsveranstaltung ein:
Titel: „Die Generationen Z und Alpha verstehen – und als Azubi gewinnen“
Erleben Sie praxisorientiert und wissenschaftlich fundiert,
- wie die Generationen Z und Alpha „ticken“,
- und wie modernes Azubimarketing erfolgreich gestaltet werden kann.
Veranstaltung im Überblick
📅 Datum: Mittwoch, 26. November 2025
🕖 Uhrzeit: 19:00 Uhr
💻 Format: Digitales Webinar
💶 Kosten: Kostenfrei
⚠️ Hinweis: Die Zahl der Plätze ist begrenzt.
👉 Jetzt anmelden und mehr erfahren:
freie-berufe-bw.de/aktuelles/veranstaltungen/azubimarketing
05.08.2025
Webseitenförderprogramm für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Tübingen
29.07.2025
Praktikerinnen und Praktiker gesucht!
13. Hans Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis – Ihre Unterstützung ist gefragt
Der Hans Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis geht in die nächste Runde. Während im Gründungsjahr noch 12 Teams gegeneinander antraten, waren es im vergangenen Jahr bereits 31 Teams von 19 Universitäten. Um diesen Erfolg fortzuschreiben, ist auch der diesjährige Wettbewerb auf die Mitwirkung erfahrener Praktikerinnen und Praktiker angewiesen – als Juroren, Korrektoren und Vorsitzende in den Verhandlungen.
Worum geht es beim Soldan Moot?
Anhand eines fiktiven Falls wird ein deutsches Zivilverfahren simuliert, um Studierenden frühzeitig Einblicke in die vielfältige Tätigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu geben. Die mündlichen Verhandlungen finden vom 09. bis 11. Oktober 2025 in Hannover statt – vor einer fiktiven Zivilkammer des Landgerichts. Jeweils zwei studentische Teams treten als Kläger oder Beklagte gegeneinander an. Zwei Juroren bewerten die Plädoyers, ein/e Rechtsanwalt/ältin oder Richter/in leitet die Verhandlung.
Der diesjährige Fall
Die Fallakte für den 13. Soldan Moot 2025 wurde kürzlich veröffentlicht. Der Lehrstuhl von Prof. Dr. Christian Wolf hat sich auch in diesem Jahr einen kniffeligen Fall ausgedacht. Dieser behandelt ein erbrechtliches Mandat, verknüpft mit Fragen des anwaltlichen Berufsrechts, zivilprozessualen Besonderheiten und weiteren rechtlichen Herausforderungen.
Direkt zur Fallakte:
https://soldanmoot.de/wp-content/uploads/2025/07/Soldan_Moot_2025_Fall.pdf
Wie können Sie den Soldan Moot unterstützen?
1. Korrektur von Schriftsätzen
Sie können Schriftsätze bewerten – jeweils ein Kläger- und ein Beklagtenschriftsatz, die inhaltlich aufeinander Bezug nehmen. Die Bewertung erfolgt nach der DRiG-Punkteskala (0–18 Punkte) hinsichtlich:
- Schlüssigkeit
- Überzeugungskraft
- Stil und Sprache
Fristen für die Schriftsätze:
- Klageschriften: Eingang am 07.08.2025
- Klageerwiderungen: Eingang am 04.09.2025
🗓️ Korrekturzeitraum: bis 01.10.2025
2. Teilnahme an den mündlichen Verhandlungen
Für die Verhandlungen in Hannover (09.–11.10.2025) werden ebenfalls engagierte Praktiker gesucht:
- Juror*innen: bewerten die Plädoyers, greifen aber nicht in die Verhandlung ein.
- Vorsitzende: leiten die Verhandlung, achten auf faire Zeiteinteilung, gestalten das Verfahren.
Eine Beteiligung ist auch in einzelnen Runden möglich – je nach Verfügbarkeit.
Die teilnehmenden Studierenden, die Organisator/innen und das gesamte Moot-Team danken Ihnen schon jetzt herzlich für Ihr Engagement!
25.07.2025
Hinweise zum Umgang mit Fake-Kanzleien
17.12.2024
Achtung! bea-Kommunikation mit Finanzämtern unzulässig!!!
Am 05.12.2024 wurde das Jahressteuergesetz 2024 vom 02.12.2024 verkündet. Es enthält unter anderem die von der Anwaltschaft massiv kritisierte Ergänzung des § 87a Abs. 1 AO um folgenden Satz 2: „Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet; dies gilt nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie in den Fällen, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach gesetzlich vorgeschrieben ist.“ Mit dem Verfahren ELSTER steht für die Übermittlung elektronischer Dokumente ein Verfahren zur Verfügung, das den Anforderungen des § 87a Abs. 1 Satz 2 AO n.F. entspricht. Die Neuregelung führt daher dazu, dass der Kommunikationsweg über die EGVP-Infrastruktur, also vom beA der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts in das beBPo des Finanzamts, keine formwirksame Einreichung darstellt. Die BRAK hatte über alle zur Verfügung stehenden Kanäle versucht, die Ergänzung des § 87a Abs. 1 AO zu verhindern, was – wie berichtet – leider nicht gelungen ist. Wir möchten Sie daher zur Vermeidung von Haftungsfällen auf die Neuregelung aufmerksam machen. Die beA-Startseite enthält in der Kopfzeile ebenfalls einen Hinweis auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO n.F.. |
03.09.2024
Weitere Digitalisierung der Justiz
Wie künftig Medienbrüche vermieden werden sollen und was sich sonst im elektronischen Rechtsverkehr ändert
Beitrag der Rechtsanwältinnen Julia von Seltmann und Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin
Den Artikel hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:
Weitere Digitalisierung der Justiz – Artikel
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