Die Rechtsanwaltskammer Tübingen ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Abs. 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Seiten der Domain www.raktuebingen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht-barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
Der Quellcode dieser Webseite ist derzeit nicht fehlerfrei und gibt bei der Validierung Fehlermeldungen aus.
Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit gem. § 4 Nr. 3 BITV 2.0. in leichter und Deutscher Gebärdensprache liegen nicht vor.
Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können: Die Dokumente sind nicht UA-konform und erfüllen nicht die in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Der Aufwand und die Kosten zur Erstellung einer vollkommen barrierefreien Homepage stehen in keinem Verhältnis zur Zielgruppe der Website der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Daher ist das Bereitstellen einer vollkommen barrierefreien Homepage für die Rechtsanwaltskammer Tübingen mit einer unverhältnismäßigen Belastung im Sinne von § 10 Abs. 2 L-BGG verbunden und dementsprechend nicht umsetzbar.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.10.2025 bearbeitet.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Falls Sie der Rechtsanwaltskammer Tübingen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen möchten, oder Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen wollen, wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: info@rak-tuebingen.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstraße 30
72072 Tübingen
Telefon: 07071/99010-30
Fax: 07071/99010-510
E-Mail: info@rak-tuebingen.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass unsere Webseiten den in § 10 Abs. 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die RAK Tübingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Ziff. 4 dieser Erklärung
Falls die Rechtsanwaltskammer Tübingen nicht innerhalb der in § 8 S. 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Baden- Württemberg oder an den/die kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Abs. 2 L-BGG und § 15 Abs. 3 S. 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 L-BGG wird hingewiesen.
