Ausbildungsvergütung Empfehlung der Rechtsanwaltskammer
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Tübingen empfiehlt die Mindestvergütung für Verträge, die ab dem 01.01.2022 abgeschlossen werden, wie folgt:
- Ausbildungsjahr 750 EUR
- Ausbildungsjahr 850 EUR
- Ausbildungsjahr 950 EUR
Bei auf zwei Jahre verkürzter Ausbildung sollen folgende Empfehlungen gelten:
- Ausbildungsjahr 850 EUR
- Ausbildungsjahr 950 EUR