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Fehlerhafte Einordnung der Zollbehörde führt zu Zinsanspruch

Eine unzutreffende Auslegung des Zollkodexes durch die nationale Zollbehörde führt zu einer Verzinsung von daraus entstandenen Rückzahlungsansprüchen. So entschied das FG Hessen (Az. 7 K 998/20).