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Kommunale GmbH kann Vorsteuern aus der Erschließung eines Gewerbegebiets abziehen

Das FG Münster entschied, dass einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Vorsteuerabzug aus der im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übernommenen Erschließung eines Gewerbegebietes zusteht (Az. 15 K 871/22).