Amphibienschutzzaun zur Abwehr der Wechselkröte darf vorerst stehen bleiben

Ein Amphibienschutzzaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück verhindern soll, darf vorerst stehen bleiben. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. 24 L 157/23).