Zur Frage der Haftung bei Beschädigung eines Pkw durch ein mobiles Verkehrsschild

Ein mobiles Verkehrsschild beschädigt ein Auto. Wenn das Schild sicher aufgestellt war, müssen weder die Stadt noch das Straßenbauunternehmen Schadensersatz zahlen. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 40/22).