Der BGH hat seine seit 1992 geltende Rechtsprechung zur Verjährungshemmung im selbstständigen Beweisverfahren geändert (Az. VII ZR 881/21). Darauf weist die BRAK hin.
Der BGH hat seine seit 1992 geltende Rechtsprechung zur Verjährungshemmung im selbstständigen Beweisverfahren geändert (Az. VII ZR 881/21). Darauf weist die BRAK hin.