Zum Begriff der „Betriebsvorrichtung“ im Zusammenhang mit der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen zu Gebäudebestandteilen auseinanderzusetzen (Az. 10 K 2800/20 G).