Wer Werbung schaltet, kann dafür Geld verlangen. Daran ändert die Corona-Pandemie nichts, entschied das LG Lübeck (Az. 3 O 125/22).
Wer Werbung schaltet, kann dafür Geld verlangen. Daran ändert die Corona-Pandemie nichts, entschied das LG Lübeck (Az. 3 O 125/22).