Die für das Patentrecht zuständige 21. Zivilkammer des LG München I hat ihre bereits erlassene einstweilige Verfügung wegen Verletzung des Rechts auf Marktexklusivität für seltene Leiden überwiegend bestätigt (Az. 21 O 6235/23).
Die für das Patentrecht zuständige 21. Zivilkammer des LG München I hat ihre bereits erlassene einstweilige Verfügung wegen Verletzung des Rechts auf Marktexklusivität für seltene Leiden überwiegend bestätigt (Az. 21 O 6235/23).