beA Verfügbarkeit       Leichte Sprache      Gebärdensprache      Kontakt

Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Vorstand und Geschäftsführer nicht persönlich für Geldbußen eines Unternehmens haften (VI-6 U 1/22 (Kart)).