Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Vorstand und Geschäftsführer nicht persönlich für Geldbußen eines Unternehmens haften (VI-6 U 1/22 (Kart)).
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Vorstand und Geschäftsführer nicht persönlich für Geldbußen eines Unternehmens haften (VI-6 U 1/22 (Kart)).