Ein versprochener Neukundenbonus darf nicht nachträglich gestrichen werden. Das hat der BGH im Falle des Insolvenzverwalters der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH auf Klage des vzbv geurteilt.
Ein versprochener Neukundenbonus darf nicht nachträglich gestrichen werden. Das hat der BGH im Falle des Insolvenzverwalters der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH auf Klage des vzbv geurteilt.