An eine Kanzlei ausgeliehene Projektjuristen können weder die Zulassung als angestellte Anwälte noch als Syndizi für anwaltliche Tätigkeiten erhalten. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
An eine Kanzlei ausgeliehene Projektjuristen können weder die Zulassung als angestellte Anwälte noch als Syndizi für anwaltliche Tätigkeiten erhalten. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.