Das grenzüberschreitende Entsenderecht für Arbeitnehmer gilt künftig auch im Straßenverkehrssektor. Dies hat der Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte am 16.06.2023 zu.
Das grenzüberschreitende Entsenderecht für Arbeitnehmer gilt künftig auch im Straßenverkehrssektor. Dies hat der Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte am 16.06.2023 zu.