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Eintrittsrecht bei Tod des Mieters – außerordentliche Kündigung durch den Vermieter

Das AG München hat zur außerordentliche Kündigung wegen unterbliebener Mitteilung des Versterbens der ursprünglichen Mieterin über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hinweg entschieden (Az. 417 C 9024/22).