Das OLG Celle entschied, dass der Geschäftsführer die Veröffentlichung von persönliche Daten im Handelsregister hinnehmen muss (Az. 9 W 16/23).
Das OLG Celle entschied, dass der Geschäftsführer die Veröffentlichung von persönliche Daten im Handelsregister hinnehmen muss (Az. 9 W 16/23).