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Unfallversicherungsschutz beim „Luftschnappen“ im Pausenbereich

Unfallversicherungsschutz besteht auch, wenn ein Arbeitnehmer beim „Luftschnappen“ in einem ausgewiesenen Pausenbereich von einem Gabelstapler angefahren wird. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 1 U 2032/22).