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Zur Haftung eines Parkhausbetreibers für Beschädigung von bei ihm abgestellten Autos

Muss ein Parkhausbetreiber Vorsorge dafür treffen, dass die bei ihm abgestellten Autos nicht von Unbekannten beschädigt werden? Einen solchen Fall hat das LG Köln entschieden (Az. 21 O 302/22).