Kein Mindestabstand zu Spielhalle: Wettvermittlungsstelle muss vorerst schließen

Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu erlaubten Spielhallen nicht einhalten, müssen vorerst schließen. Das hat das VG Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden (Az. 4 L 382/22 u.a.).

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